DSGVO und PR

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Die neue Datenschutzgrundverordnung tritt heute offiziell in Kraft. Wir sind seit einiger Zeit hinter den Kulissen damit beschäftigt, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien zu aktualisieren.

Was bedeutet das für Sie?
Die neue DSGVO bedeutet Veränderung, aber glücklicherweise bedeutet sie nicht, dass Sie in Zukunft keine Journalisten mehr kontaktieren dürfen. Die Kommunikation mit Journalisten fällt unter „legitimes Geschäftsinteresse“. Mit den neuen Regelungen können Unternehmen weiterhin Kontakt zu Personen aufnehmen, solange dies im Rahmen ihres Kerngeschäftsangebots geschieht. 

Noch ist dieser Bereich eine relativ große Grauzone und Experten vermuten, dass es 2-3 Jahre dauern wird, bis man sich über die genauen Dos and Don’ts im Klaren ist. Aufgrund des legitimen Geschäftsinteresses werden Press Loft und PR Agenturen weiterhin Kontakt zu Journalisten aufnehmen. Journalisten, die bei uns registriert sind, können außerdem aktiv entscheiden, ob sie Pressemitteilungen per E-Mail erhalten möchten. PR-Agenturen und kleinere PR-Teams haben normalerweise keine integrierten Opt-in-Systeme, allerdings ist die Kontaktaufnahme zu Journalisten generell legitim… zumindest für den Moment.

Wenn Sie Journalisten kontaktieren, ist eines ganz klar: Es MUSS klare Abmeldeoptionen für jede einzelne E-Mail geben. Daten müssen sicher gespeichert werden, alte Daten aktualisiert werden und es müssen Protokolle darüber aufbewahrt werden, wo Sie eine E-Mail-Adresse gefunden haben. Vor allem ist wichtig, offen darüber zu sein, wie Sie Daten speichern und verwenden. Solange Sie Journalisten nicht mit Spam überhäufen, keine pauschalen Pressemitteilungen an irrelevante Journalisten schicken und jede Pressemitteilung eine Möglichkeit zur Abbestellung der E-Mail enthält, sind Sie auf der sicheren Seite.**

** Haftungsausschluss: Dieser Blogeintrag ist nicht als rechtliche Beratung zu betrachten und wir empfehlen Ihnen, sich im Zweifel mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen.